Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) besagt, dass Hersteller, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen wollen, sich als Hersteller selbst und auch mit der von Ihnen in Verkehr gebrachten Marke bei der Stiftung-ear registrieren müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Importeure, Vertreiber bzw. Produkthersteller zum „Hersteller“ i. S. d. Gesetzes werden und müssen sich ebenfalls bei der Stiftung ear registrieren lassen. Hierfür müssen sie ebenso die Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten einhalten, diese kennzeichnen sowie Elektroaltgeräte zurücknehmen, einer Verwertung zuführen und den Informationspflichten gegenüber der Stiftung-ear nachkommen.

Elektroaltgeräte können vom „Hersteller“ selbst oder durch „beauftragte Dritte“ zurück¬genommen, „erstbehandelt“ und verwertet werden. Vor allem wird der Handel zunehmend stärker in die Rücknahmepflicht mit eingebunden.

Die von uns in diesem Bereich durchgeführten Tätigkeiten entsprechen den Anforderungen des Gesetzgebers und richten sich an Hersteller / Importeure sowie Entsorgungsunternehmen von Elektro- und Elektronikgeräten und Betreiber kommunaler Sammel- und Übergabestellen.

Folgende Dienstleistungen bieten wir für die Akteure im Sinne des ElektroG an:

1. Hersteller-Registrierung sowie Erfüllung der Meldepflichten nach ElektroG

  • Unterstützung von „Herstellern“ i. S. d. Gesetzes bei der Erarbeitung und Zusammenstellung der für die Herstellerregistrierung benötigten Dokumente.
  • Unterstützung / Durchführung der monatlichen und / oder jährlichen Meldepflichten bei der Stiftung ear (in Verkehr gebrachte Mengen, wieder verwendete bzw. verwertete Mengen etc.) für Hersteller oder Vertreiber

2. Bestätigung der Rücknahme von Elektrogeräten durch Hersteller oder Vertreiber

  • Unterstützung bei Entwicklung und Aufbau von Rücknahmesystemen für Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern oder „beauftragten Dritten“,
  • Bestätigung von zurückgenommen und verwerteten Mengen gemäß § 27 Abs. 3 ElektroG zur Vorlage bei der Stiftung ear

3. Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen

  • Prüfung und Zertifizierungen von Erstbehandlungsanlagen (VzW und SW) nach § 21 ElektroG mit Prüfung der technischen Eignung sowie dem weiterführenden Monitoring der Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

4. Zertifizierung von Unternehmen zur sicheren Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399

  • Prüfung und Zertifizierung der Erfüllung von Maßgaben der DIN 66399 sowie CON.6 des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und des angewandten Sicherheitssystems

Wir wissen wie's geht!

Wenn Sie Unterstützung im Bereich der Produktverantwortung suchen oder Fragen dazu haben, wenn Sie ein hohes Maß an Sach- und Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Integrität erwarten, sind Sie bei uns genau richtig.

+49 (0) 7143-9695810

Sachverständigenbüro Widmayer GmbH