3. Neuerung im Verpackungsgesetz

mit dem 01. Juli 2022 tritt die dritte und letzte Änderung des Verpackungsgesetzes vom 09. Juni 2021 in Kraft. Damit sind alle Hersteller verpflichtet, sich mit allen von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren.

Für schon registrierte Hersteller ist eine Änderungsregistrierung über deren Account möglich und kann seit dem 05. Mai 2022 erfolgen, muss aber ab dem 01. Juli 2022 erfolgt sein.

Für derzeit nicht registrierte Hersteller bedeutet es eine Neuregistrierung mit allen Verpackungen des Portfolios.

Für alle Betroffenen gilt dabei gleich die Unterscheidung in:
  1. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen (Sollte allerdings schon seit 01.01.2019 der Fall sein),
  2. Transportverpackungen,
  3. Umverpackungen,
  4. Serviceverpackungen, wenn diese vorlizenziert erworben werden (sonst gilt 1.) und
  5. Mehrwegverpackungen.

Wünschen Sie bei der Zuordnung der Verpackungen Unterstützung oder bei der Einordnung der Verpackungen Unterstützung, so stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.

Nachruf

Wir trauern um unsere ehemalige
„gute Seele“

Cornelia „Conny“ Joos

*31. Dezember 1982 †03. Februar 2022

Conny war unsere erste Mitarbeiterin und wir hatten ganze 10 Jahre miteinander. Sie hat mit Ihrer stets gut gelaunten und freundlichen Art viel dazu beigetragen, dass unsere Kunden sich bei oder mit Ihr genauso wohl gefühlt haben wie wir.

Da wir sehr klein angefangen haben blieb es nicht aus, dass wir auch privat öfter zusammenkamen. Wir betrauern daher nicht nur eine ehemalige wertvolle Mitarbeiterin, sondern auch eine Freundin. Wo immer Du sein magst Conny, lass es Dir gut gehen!

Unser Büro wächst….

Wir wissen wie's geht!

Wenn Sie Unterstützung im Bereich der Produktverantwortung suchen oder Fragen dazu haben, wenn Sie ein hohes Maß an Sach- und Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Integrität erwarten, sind Sie bei uns genau richtig.

+49 (0) 7143-9695810

Sachverständigenbüro Widmayer GmbH