Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) besagt, dass Hersteller, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen wollen, sich als Hersteller selbst und auch mit der von Ihnen in Verkehr gebrachten Marke bei der Stiftung-ear registrieren müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Importeure, Vertreiber bzw. Produkthersteller zum „Hersteller“ i. S. d. Gesetzes werden und müssen sich ebenfalls bei der Stiftung ear registrieren lassen. Hierfür müssen sie ebenso die Stoffverbote bei Elektro- und Elektronikgeräten einhalten, diese kennzeichnen sowie Elektroaltgeräte zurücknehmen, einer Verwertung zuführen und den Informationspflichten gegenüber der Stiftung-ear nachkommen.

Elektroaltgeräte können vom „Hersteller“ selbst oder durch „beauftragte Dritte“ zurück¬genommen, „erstbehandelt“ und verwertet werden. Vor allem wird der Handel zunehmend stärker in die Rücknahmepflicht mit eingebunden.

Die von uns in diesem Bereich durchgeführten Tätigkeiten entsprechen den Anforderungen des Gesetzgebers und richten sich an Hersteller / Importeure sowie Entsorgungsunternehmen von Elektro- und Elektronikgeräten und Betreiber kommunaler Sammel- und Übergabestellen.

Folgende Prüfleistungen bieten wir für die Akteure im Sinne des ElektroG an:

1. Für Inverkehrbringer

  • Vorprüfung der Hersteller-Registrierung sowie
  • Prüfung auf die Erfüllung der Meldepflichten nach ElektroG*

2. Bestätigung der Rücknahme von Elektrogeräten durch Hersteller oder Vertreiber

  • Prüfung des Aufbaus von Rücknahmesystemen für Elektro- und Elektronikgeräte für Hersteller oder „beauftragte Dritte“,
  • Prüfung und Bestätigung zurückgenommener und verwerteter Mengen gemäß § 27 Abs. 3 ElektroG zur Vorlage bei der Stiftung ear

3. Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen

  • Prüfung und Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen (VzW und SW) nach § 21 ElektroG mit Prüfung der technischen Eignung sowie dem weiterführenden Monitoring der Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

4. Zertifizierung von Unternehmen zur sicheren Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399

  • Prüfung und Zertifizierung der Erfüllung von Maßgaben der DIN 66399 sowie CON.6 des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und des angewandten Sicherheitssystems

Wir wissen wie's geht!

Wenn Sie Prüfungen im Bereich der Produktverantwortung suchen und gleichzeitig ein hohes Maß an Sach- und Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Integrität erwarten, sind Sie bei uns genau richtig.

+49 (0) 7143-9695810

Sachverständigenbüro Widmayer GmbH